Glossar

Glossar: Begriffe zu CE-Kennzeichnung und Konformitäts­erklärung

Das Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe aus CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Maschinenrecht und Marktüberwachung, jeweils mit der Begriffsbestimmung aus dem Gesetz und einer Erklärung, was sie in der Praxis bedeutet.

FachinformationQuellen nachvollziehbarStand: 25.10.2026

Begriffe von A bis Z

Baumusterprüfung
Bei der EU-Baumusterprüfung (Modul B) prüft eine notifizierte Stelle den technischen Entwurf eines Produkts anhand der technischen Unterlagen und eines repräsentativen Musters.

Benannte Stelle / notifizierte Stelle
Unabhängige Prüfstelle, die ein Mitgliedstaat der Kommission für bestimmte Konformitätsbewertungsverfahren gemeldet hat; verzeichnet in NANDO.

Betriebsanleitung
Pflichtinformationen des Herstellers zur sicheren Verwendung einer Maschine.

Bevollmächtigter
Ein Bevollmächtigter ist im EU-Produktrecht eine in der EU ansässige Person oder Firma, die ein Hersteller schriftlich beauftragt, bestimmte Aufgaben in seinem Namen zu erfüllen.

Blue Guide
Der Blue Guide ist der Leitfaden der EU-Kommission für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU.

CE-Kennzeichnung
Kennzeichnung, mit der der Hersteller die Konformität mit den EU-Vorschriften erklärt, die sie vorschreiben.

COC-Papiere (Übereinstimmungsbescheinigung)
Bescheinigung des Fahrzeugherstellers, dass ein Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht.

EG- und EU-Konformitätserklärung
Bezeichnung nach altem bzw. neuem Recht; bei Maschinen ab 20.01.2027 EU-Konformitätserklärung.

Einbauerklärung
Erklärung des Herstellers einer unvollständigen Maschine statt einer Konformitätserklärung.

Erzeuger (Verpackung)
Nach der Verpackungsverordnung verantwortlich für die Konformität der Verpackung.

Fulfilment-Dienstleister
Ein Fulfilment-Dienstleister lagert, verpackt, adressiert oder versendet Waren, die ihm nicht gehören, und bietet mindestens zwei dieser Leistungen an.

Gesamtheit von Maschinen
Mehrere Maschinen, die so verbunden sind, dass sie als Ganzes funktionieren.

GPSR
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 für Verbraucherprodukte.

Harmonisierte Norm
Eine harmonisierte Norm ist eine europäische Norm, die im Auftrag der EU-Kommission erarbeitet wurde, um Anforderungen von EU-Rechtsakten technisch umzusetzen.

Inverkehrbringen
Inverkehrbringen ist die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem EU-Markt.

Konformitätsbewertung
Verfahren, mit dem geprüft wird, ob ein Produkt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Konformitätserklärung
Schriftliche Erklärung des Herstellers, dass sein Produkt die anwendbaren EU-Vorschriften erfüllt.

Konformitätsvermutung
Konformitätsvermutung heißt: Hält ein Produkt eine harmonisierte Norm ein, deren Fundstelle im Amtsblatt veröffentlicht ist, wird vermutet, dass es die von dieser Norm abgedeckten gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Lastaufnahmemittel
Ein Lastaufnahmemittel ist ein Bauteil oder Ausrüstungsteil, das nicht zum Hebezeug gehört, das Ergreifen der Last ermöglicht und gesondert in Verkehr gebracht wird, einschließlich Anschlagmitteln.

Marktüberwachung
Marktüberwachung umfasst alle Tätigkeiten und Maßnahmen der Behörden, mit denen sichergestellt wird, dass Produkte auf dem Markt die EU-Vorschriften erfüllen.

NANDO
Verzeichnis der notifizierten Stellen der EU-Kommission.

Neuer Rechtsrahmen (New Legislative Framework)
Der neue Rechtsrahmen (New Legislative Framework, NLF) ist das Regelwerk von 2008, das die gemeinsamen Bausteine des EU-Produktrechts festlegt: Pflichten der Wirtschaftsakteure, Module der Konformitätsbewertung, notifizierte Stellen, CE-Kennzeichnung und Marktüberwachung.

Quasi-Hersteller
„Quasi-Hersteller“ ist kein Gesetzesbegriff, sondern beschreibt Händler, Importeure oder Betreiber, die rechtlich als Hersteller gelten.

Risikobeurteilung
Systematische Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen einer Maschine.

Sicherheitsbauteil
Ein Sicherheitsbauteil ist ein Bauteil, das eine Sicherheitsfunktion erfüllt, gesondert in Verkehr gebracht wird und dessen Ausfall Personen gefährdet, das für den Betrieb der Maschine aber nicht nötig ist.

Technische Dokumentation
Unterlagen, mit denen der Hersteller die Konformität nachweist.

Unvollständige Maschine
Gesamtheit, die noch keine bestimmte Anwendung erfüllt und für den Einbau bestimmt ist.

Wesentliche Veränderung
Umbau einer Maschine, der neue Gefährdungen schafft oder Risiken erhöht und Herstellerpflichten auslöst.

Wirtschaftsakteur
Wirtschaftsakteur ist der Sammelbegriff für alle, die im EU-Produktrecht Pflichten haben: Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer und Händler, nach der Marktüberwachungsverordnung auch Fulfilment-Dienstleister.

Wie die Begriffe erklärt werden

Jeder Eintrag beginnt mit einer kurzen Antwort und zitiert die Begriffsbestimmung wörtlich aus dem Rechtsakt, mit Artikel und Nummer. Maßgeblich sind die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020, der Beschluss Nr. 768/2008/EG und die jeweiligen Produktrechtsakte. Das Glossar ersetzt keine Rechtsberatung.

Wichtige Abgrenzung

Diese Seite erläutert Anforderungen und Zusammenhänge. Sie stellt keine technische Konformitätsbewertung eines konkreten Produkts und keine individuelle Rechtsberatung dar.