Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und die Konformitätserklärung
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit Wirkung zum 20. Januar 2027. Für die Erklärung wird damit ein neues Rechtsregime relevant.
Wann gilt die Maschinenverordnung?
Die Verordnung gilt grundsätzlich ab dem 20. Januar 2027. Gleichzeitig wird die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit Wirkung zu diesem Datum aufgehoben.
EU- statt EG-Konformitätserklärung
Die neue Verordnung verwendet für Maschinen und zugehörige Produkte die EU-Konformitätserklärung. Ihre Modellstruktur ist in Anhang V Teil A beschrieben.
Warum ein einfacher Datumsschalter nicht reicht
Maschinen, die bereits vor dem Stichtag rechtmäßig nach der bisherigen Richtlinie in Verkehr gebracht wurden, können unter Übergangsregelungen fallen. Deshalb kennzeichnet unser Datenmodell mögliche Übergangsfälle separat.
Was unser Tool bereits vorbereitet
- getrennte Rechtsregime für Richtlinie und Verordnung
- unterschiedliche Dokumentbezeichnungen
- unterschiedliche Pflichtfeldmodelle
- separate Konformitätsbewertungsverfahren
- manuelle Prüfung für Übergangsfälle
Diese Seite erläutert Anforderungen und Zusammenhänge. Sie stellt keine technische Konformitätsbewertung eines konkreten Produkts und keine individuelle Rechtsberatung dar.