Marktüberwachung: Behörden, Befugnisse und Pflichten
Marktüberwachung umfasst alle Tätigkeiten und Maßnahmen der Behörden, mit denen sichergestellt wird, dass Produkte auf dem Markt die EU-Vorschriften erfüllen. Die Regeln stehen seit dem 16. Juli 2021 in der Verordnung (EU) 2019/1020, in Deutschland ergänzt durch das Marktüberwachungsgesetz.
Definitionen
„Marktüberwachung“ die von den Marktüberwachungsbehörden durchgeführten Tätigkeiten und von ihnen getroffenen Maßnahmen, durch die sichergestellt werden soll, dass die Produkte den Anforderungen der geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union genügen und das in jenen Rechtsvorschriften erfasste öffentliche Interesse geschützt wird;
So Art. 3 Nr. 3 der Verordnung (EU) 2019/1020; Marktüberwachungsbehörde ist eine vom Mitgliedstaat dafür benannte Behörde (Art. 3 Nr. 4). Die Verordnung gilt seit dem 16. Juli 2021 und hat die früheren Marktüberwachungsregeln der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 ersetzt (Art. 39 der Verordnung (EU) 2019/1020).
Wer in Deutschland zuständig ist
Das Marktüberwachungsgesetz (MüG) benennt keine einzelne Behörde, sondern die für das jeweilige Produktrecht zuständigen Behörden (§ 4 Abs. 1 MüG), überwiegend Behörden der Länder. Bei Onlineverkäufen ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk das Produkt bestellt und geliefert werden kann (§ 4 Abs. 2). Die Zollbehörden kontrollieren Produkte, die in die EU gelangen (§ 4 Abs. 3). Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist nationale Kontaktstelle für das Informationssystem ICSMS und leitet Meldungen an Kommission und andere Mitgliedstaaten weiter (§§ 16 bis 18 MüG).
Was Wirtschaftsakteure liefern müssen
- auf begründetes Verlangen alle Informationen und Unterlagen zum Nachweis der Konformität, in einer für die Behörde leicht verständlichen Sprache (Art. 4 Abs. 3 Buchst. b der Verordnung (EU) 2019/1020)
- bei Maschinen: Angaben, von wem sie ein Produkt bezogen und an wen sie es abgegeben haben (Art. 19 der Verordnung (EU) 2023/1230)
- Zusammenarbeit bei Korrekturmaßnahmen, Rücknahme vom Markt oder Rückruf
Rücknahme verhindert die weitere Bereitstellung eines Produkts in der Lieferkette, Rückruf zielt auf die Rückgabe von Produkten, die Nutzer schon haben (Art. 3 Nr. 32 und 33 der Verordnung (EU) 2023/1230). Wie man Fälschungen und fehlerhafte CE-Zeichen erkennt, steht unter CE-Kennzeichnung prüfen.
Häufige Fragen
Welche Behörde ist für Maschinen zuständig?
Das regelt das jeweilige Land. Das Marktüberwachungsgesetz verweist auf die für das Produktrecht zuständigen Behörden (§ 4 Abs. 1 MüG). Bei Maschinen sind das in der Regel die Arbeitsschutzbehörden der Länder.
Darf die Behörde die Konformitätserklärung verlangen?
Ja. Der verantwortliche Wirtschaftsakteur muss die Konformitätserklärung bereithalten und auf begründetes Verlangen alle Nachweise übermitteln (Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2019/1020).
Weitere Begriffe: Wirtschaftsakteur, Fulfilment-Dienstleister, Neuer Rechtsrahmen (New Legislative Framework) und das Glossar von A bis Z.
Diese Seite erläutert Anforderungen und Zusammenhänge. Sie stellt keine technische Konformitätsbewertung eines konkreten Produkts und keine individuelle Rechtsberatung dar.