Was bedeutet die CE-Kennzeichnung?
Die CE-Kennzeichnung ist ein gesetzlich geregeltes Kennzeichen für Produkte, für die einschlägige Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union ihre Anbringung vorsehen. Sie steht am Ende eines Konformitätsprozesses und darf nicht mit einem unabhängigen Prüfzeichen oder einer behördlichen Zulassung verwechselt werden.
Was sagt die CE-Kennzeichnung aus?
Mit der CE-Kennzeichnung gibt der Hersteller an, dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit den Anforderungen der einschlägigen EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften übernimmt, die eine CE-Kennzeichnung vorsehen.
Die Kennzeichnung darf deshalb nicht beliebig auf Produkten angebracht werden. Sie ist nur für Produktbereiche vorgesehen, in denen der jeweils anwendbare EU-Rechtsakt ihre Verwendung verlangt.
CE ist kein Zertifikat
Für die CE-Kennzeichnung gibt es keine zentrale europäische Stelle, die einem Hersteller allgemein eine Genehmigung oder ein „CE-Zertifikat“ erteilt. Entscheidend ist das Konformitätsbewertungsverfahren, das der für das Produkt einschlägige Rechtsakt vorsieht.
Je nach Produktrecht kann der Hersteller bestimmte Konformitätsbewertungen selbst durchführen. In anderen Fällen ist die Beteiligung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben. Eine CE-Kennzeichnung lässt daher für sich allein nicht darauf schließen, dass das Produkt durch eine unabhängige Prüfstelle geprüft wurde.
Welche Schritte gehen der CE-Kennzeichnung voraus?
Der konkrete Ablauf richtet sich nach den auf das Produkt anwendbaren Rechtsvorschriften. Typischerweise müssen zunächst die einschlägigen Anforderungen bestimmt und anschließend die vorgeschriebenen Nachweise erbracht werden.
- anwendbare EU-Rechtsakte und produktbezogene Anforderungen bestimmen
- vorgeschriebenes Konformitätsbewertungsverfahren feststellen und durchführen
- erforderliche Prüfungen, Bewertungen und Nachweise dokumentieren
- technische Dokumentation erstellen beziehungsweise vervollständigen
- die nach dem jeweiligen Rechtsakt erforderliche Erklärung ausstellen
- CE-Kennzeichnung nach den einschlägigen Vorgaben anbringen
Diese Reihenfolge macht deutlich, dass die Kennzeichnung kein Ersatz für die vorausgehende Konformitätsbewertung ist.
Wie hängen CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung zusammen?
Die beiden Elemente erfüllen unterschiedliche Funktionen. Die CE-Kennzeichnung befindet sich grundsätzlich am Produkt beziehungsweise dort, wo der einschlägige Rechtsakt ihre Anbringung vorsieht. Eine Konformitätserklärung ist dagegen ein Dokument, in dem der verantwortliche Wirtschaftsakteur die nach dem jeweiligen Produktrecht geforderten Angaben und Erklärungen festhält.
Soweit der einschlägige Rechtsakt eine EU-Konformitätserklärung verlangt, gehört deren Erstellung zum Konformitätsprozess. Welche Inhalte erforderlich sind, ergibt sich nicht aus dem CE-Zeichen selbst, sondern aus dem jeweiligen Produktrecht.
Weitere Grundlagen erläutert die Seite Konformitätsbewertung.
Was gilt, wenn mehrere EU-Rechtsakte einschlägig sind?
Ein Produkt kann gleichzeitig in den Anwendungsbereich mehrerer Harmonisierungsrechtsvorschriften fallen. Dann müssen sämtliche für das konkrete Produkt anwendbaren Anforderungen berücksichtigt werden. Die CE-Kennzeichnung darf nicht so verstanden werden, als bezöge sie sich lediglich auf einen ausgewählten Rechtsakt.
CE-Kennzeichnung bei Maschinen
Für Maschinen ist zunächst zu bestimmen, welches Maschinenrecht auf den konkreten Sachverhalt anwendbar ist. Die Anforderungen an Konformitätsbewertung, Konformitätserklärung und Dokumentation ergeben sich aus dem jeweiligen Rechtsregime.
Das Portal behandelt den Übergang zwischen Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung auf der Fachseite Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
Was die CE-Kennzeichnung nicht nachweist
Aus dem Vorhandensein der Kennzeichnung lässt sich allein nicht ableiten, wie umfangreich ein Produkt geprüft wurde, welche technischen Lösungen verwendet wurden oder ob eine notifizierte Stelle beteiligt war. Dafür sind der konkrete Rechtsakt, das vorgesehene Konformitätsbewertungsverfahren und die technische Dokumentation maßgeblich.
Diese Seite erläutert Anforderungen und Zusammenhänge. Sie stellt keine technische Konformitätsbewertung eines konkreten Produkts und keine individuelle Rechtsberatung dar.