EG- oder EU-Konformitätserklärung?
Die Begriffe sollten nicht beliebig ausgetauscht werden. Entscheidend ist, welche Bezeichnung der für das Produkt maßgebliche Rechtsakt vorsieht.
Maschinen bis zum Wechsel des Rechtsregimes
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bezeichnet das Dokument für vollständige Maschinen als EG-Konformitätserklärung.
Maschinenverordnung ab 20. Januar 2027
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verwendet die BezeichnungEU-Konformitätserklärung und enthält dafür eine eigene Modellstruktur in Anhang V Teil A.
Das bedeutet nicht, dass jede alte EG-Erklärung allein wegen des Datums umbenannt werden darf. Maßgeblich sind die anwendbare Rechtslage sowie gegebenenfalls Übergangs- und Bestandsregelungen.
Genau deshalb arbeitet unser Tool mit Rechtsständen
Der Maschinen-Assistent ordnet die Dokumentstruktur einem versionierten Rechtsregime zu, statt die Bezeichnung nur als frei wählbaren Text anzubieten.
Diese Seite erläutert Anforderungen und Zusammenhänge. Sie stellt keine technische Konformitätsbewertung eines konkreten Produkts und keine individuelle Rechtsberatung dar.