Begriffe

EG- oder EU-Konformitätserklärung?

Die Begriffe sollten nicht beliebig ausgetauscht werden. Entscheidend ist, welche Bezeichnung der für das Produkt maßgebliche Rechtsakt vorsieht.

FachinformationQuellen nachvollziehbarStand: 09.08.2026

Maschinen bis zum Wechsel des Rechtsregimes

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bezeichnet das Dokument für vollständige Maschinen als EG-Konformitätserklärung.

Maschinenverordnung ab 20. Januar 2027

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verwendet die BezeichnungEU-Konformitätserklärung und enthält dafür eine eigene Modellstruktur in Anhang V Teil A.

Das bedeutet nicht, dass jede alte EG-Erklärung allein wegen des Datums umbenannt werden darf. Maßgeblich sind die anwendbare Rechtslage sowie gegebenenfalls Übergangs- und Bestandsregelungen.

Genau deshalb arbeitet unser Tool mit Rechtsständen

Der Maschinen-Assistent ordnet die Dokumentstruktur einem versionierten Rechtsregime zu, statt die Bezeichnung nur als frei wählbaren Text anzubieten.

Rechtsregime im Assistenten prüfen →

Wichtige Abgrenzung

Diese Seite erläutert Anforderungen und Zusammenhänge. Sie stellt keine technische Konformitätsbewertung eines konkreten Produkts und keine individuelle Rechtsberatung dar.