Glossar

Inverkehr­bringen, Bereitstellung, Inbetriebnahme: die Begriffe

Inverkehrbringen ist die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem EU-Markt. Der Zeitpunkt entscheidet, welche Vorschriften für das Produkt gelten: Bis dahin müssen Konformitätsbewertung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung erledigt sein. Jede spätere Abgabe in der Lieferkette ist „Bereitstellung auf dem Markt“.

FachinformationQuellen nachvollziehbarStand: 25.10.2026

Definitionen

„Bereitstellung auf dem Markt“ jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit;

„Inverkehrbringen“ die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Unionsmarkt;

So Art. 3 Nr. 1 und 2 der Verordnung (EU) 2019/1020; die Maschinenverordnung verwendet dieselben Begriffe (Art. 3 Nr. 11 und 12) und ergänzt die Inbetriebnahme als „erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer Maschine oder eines dazugehörigen Produkts in der Union“ (Art. 3 Nr. 13).

BegriffWas passiertWer
Inverkehrbringenerste Abgabe auf dem EU-MarktHersteller oder Einführer
Bereitstellung auf dem Marktjede Abgabe im Rahmen einer Geschäftstätigkeit, auch spätereauch Händler
Inbetriebnahmeerste bestimmungsgemäße Verwendung in der EUz. B. Maschinen, die ein Unternehmen für den eigenen Betrieb baut

Warum der Zeitpunkt zählt

Die Pflichten aus den Produktvorschriften knüpfen an das Inverkehrbringen an. Zwei aktuelle Beispiele:

  • Maschinen: Die Maschinenverordnung gilt ab dem 20. Januar 2027 (Art. 54). Maschinen, die vorher nach der Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter bereitgestellt werden (Art. 52 Abs. 1).
  • Verpackungen: Die Verpackungsverordnung gilt seit dem 12. August 2026. Nach ihren Erwägungsgründen müssen Verpackungen, die vorher in Verkehr gebracht wurden und bei Händlern lagern, die neuen Anforderungen nicht erfüllen.

Nach dem Blue Guide der Kommission bezieht sich das Inverkehrbringen auf jedes einzelne Produkt, nicht auf einen Produkttyp. Ein Modell, das schon jahrelang verkauft wird, muss also für jedes neu in Verkehr gebrachte Exemplar die dann geltenden Anforderungen erfüllen.

Wer etwas in Verkehr bringt

In Verkehr bringt der Hersteller oder, bei Produkten aus Drittstaaten, der Einführer (Art. 3 Nr. 9 der Verordnung (EU) 2019/1020). Händler stellen nur bereit; sie werden aber selbst zum Hersteller, wenn sie unter eigener Marke verkaufen oder das Produkt verändern (Quasi-Hersteller).

Häufige Fragen

Gilt die Maschinenverordnung auch für Maschinen, die vor 2027 gebaut wurden?

Maßgeblich ist das Inverkehrbringen. Wurde die Maschine vor dem 20. Januar 2027 nach der Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht, darf sie weiter bereitgestellt werden (Art. 52 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2023/1230).

Ist ein kostenloses Muster ein Inverkehrbringen?

Die Definition erfasst entgeltliche und unentgeltliche Abgaben im Rahmen einer Geschäftstätigkeit (Art. 3 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2019/1020). Auch kostenlose Abgaben können also darunter fallen.

Weitere Begriffe: Quasi-Hersteller, Wirtschaftsakteur, Blue Guide und das Glossar von A bis Z.

Wichtige Abgrenzung

Diese Seite erläutert Anforderungen und Zusammenhänge. Sie stellt keine technische Konformitätsbewertung eines konkreten Produkts und keine individuelle Rechtsberatung dar.