COC-Papiere: Was die Übereinstimmungsbescheinigung ist und wie man sie bekommt
COC-Papiere, amtlich Übereinstimmungsbescheinigung, bestätigen, dass ein Fahrzeug dem genehmigten EU-Fahrzeugtyp entspricht. Man braucht sie vor allem bei Erstzulassung, Import und Export. Das Original ist kostenlos, ein Duplikat stellt der Hersteller bis zehn Jahre nach dem Bau aus, und seit Juli 2026 gibt es das COC auch elektronisch.
Was COC-Papiere sind
COC steht für Certificate of Conformity. Das amtliche deutsche Wort ist Übereinstimmungsbescheinigung, früher EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Gemeint ist das vom Hersteller ausgestellte Dokument, mit dem er bescheinigt, dass ein hergestelltes Fahrzeug dem genehmigten Fahrzeugtyp und allen zum Zeitpunkt seiner Herstellung anwendbaren Rechtsakten entspricht (Art. 3 Nr. 5 der Verordnung (EU) 2018/858).
Der Hintergrund ist die EU-Typgenehmigung: Eine Behörde genehmigt einmal den Fahrzeugtyp, und für jedes einzelne Fahrzeug bestätigt der Hersteller mit dem COC, dass es genau diesem Typ entspricht. Damit ist das COC für Fahrzeuge, was die Konformitätserklärung für CE-Produkte ist; ein CE-Zeichen tragen Autos nicht (CE-Kennzeichnung beim Auto).
Was im COC steht
Das COC enthält eine konkrete Beschreibung der wichtigsten Merkmale des Fahrzeugs und seiner technischen Leistung sowie das Herstellungsdatum (Art. 36 Abs. 1). Das Muster legt die EU-Kommission fest. Typische Angaben sind unter anderem:
- Hersteller, Fahrzeugtyp, Variante und Version
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und Typgenehmigungsnummer
- Abmessungen, Massen und zulässige Anhängelast
- Motor, Leistung, Kraftstoff bzw. Antriebsart
- Abgas- und Geräuschwerte, CO2-Emissionen und Verbrauch
- zulässige Reifen- und Radkombinationen, Sitzplätze
Das Papier-COC muss fälschungssicher gestaltet sein und wird von einer dazu ermächtigten Person beim Hersteller unterschrieben (Art. 36 Abs. 1 und 6). Es ist in mindestens einer Amtssprache der EU abzufassen (Art. 36 Abs. 5).
Wann man COC-Papiere braucht
Typische Anlässe
- Erstzulassung eines Neufahrzeugs
- Import oder Reimport eines Fahrzeugs aus einem anderen EU-Land
- Ummeldung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs
- Verkauf ins Ausland (Export)
Ohne COC
- kein Nachweis der Typkonformität für die Zulassungsstelle
- in der Regel Einzelgenehmigung mit Gutachten eines Prüfingenieurs nötig
- höherer Aufwand und zusätzliche Kosten
- deshalb vor dem Kauf eines Importfahrzeugs klären, ob das COC vorliegt
Ob die Zulassungsstelle das COC im Einzelfall verlangt, hängt vom Fahrzeug und vom Anlass ab; bei Neufahrzeugen und Importen ist es der Regelfall. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) ersetzt das COC nicht: Sie dokumentiert die Zulassung, das COC die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ.
Original, Duplikat und Kosten
- Original: Der Hersteller stellt für jedes Fahrzeug ein COC aus und legt es bei. Der Käufer erhält es unentgeltlich mit dem Fahrzeug; die Aushändigung darf nicht von einer gesonderten Anforderung abhängig gemacht werden (Art. 36 Abs. 1).
- Duplikat: In den zehn Jahren nach der Herstellung stellt der Hersteller dem Fahrzeughalter auf Antrag ein Duplikat aus. Das Entgelt darf die Kosten der Ausstellung nicht übersteigen; das Duplikat ist auf der Vorderseite deutlich als Duplikat gekennzeichnet (Art. 36 Abs. 3).
- Vermittler: Online-Dienste bestellen das Duplikat in der Regel beim Hersteller und berechnen eine eigene Gebühr. Ein direkter Antrag beim Hersteller oder seiner Landesvertretung ist meist günstiger.
Elektronisches COC ab Juli 2026
Seit dem 5. Juli 2026 stellen die Hersteller das COC der Genehmigungsbehörde zusätzlich als strukturierte elektronische Daten zur Verfügung (Art. 37 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2018/858). Genehmigungs-, Marktüberwachungs- und Zulassungsbehörden der Mitgliedstaaten können darauf zugreifen (Art. 37 Abs. 3). Stellt der Hersteller das COC in dieser Form bereit, entfällt die Pflicht zum Papier-COC für das einzelne Fahrzeug (Art. 36 Abs. 2).
Die Verordnung sieht außerdem vor, dass die Mitgliedstaaten seit diesem Datum das COC jedes Fahrzeugs anhand der FIN in elektronischer Form öffentlich zugänglich machen (Art. 12 Abs. 2). Wie der Abruf im Einzelnen funktioniert, regeln Durchführungsrechtsakte der Kommission und die nationalen Behörden, in Deutschland das Kraftfahrt-Bundesamt.
Häufige Fragen
Was bedeutet COC?
COC steht für Certificate of Conformity, auf Deutsch Übereinstimmungsbescheinigung. Mit ihr bestätigt der Fahrzeughersteller, dass ein gebautes Fahrzeug dem genehmigten Fahrzeugtyp und allen bei seiner Herstellung geltenden Vorschriften entspricht (Art. 3 Nr. 5 der Verordnung (EU) 2018/858).
Ist eine COC-Bescheinigung notwendig?
Für die Zulassung eines typgenehmigten Neufahrzeugs ist sie der übliche Nachweis, dass das Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht. Besonders wichtig ist sie bei Fahrzeugen aus einem anderen EU-Land: Mit COC wird das Fahrzeug in der Regel ohne Einzelprüfung zugelassen, ohne COC ist meist eine Einzelgenehmigung mit Gutachten nötig.
Was kostet eine COC-Bescheinigung?
Das Original erhält der Käufer kostenlos mit dem Fahrzeug (Art. 36 Abs. 1). Für ein Duplikat darf der Hersteller ein Entgelt verlangen, das die Kosten der Ausstellung nicht übersteigt (Art. 36 Abs. 3). Vermittlungsdienste berechnen zusätzlich eigene Gebühren.
Wo bekomme ich COC-Papiere für mein Auto?
Beim Hersteller des Fahrzeugs, oft über seine Landesvertretung oder einen Vertragshändler. Für ein Duplikat werden in der Regel die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und ein Nachweis der Haltereigenschaft verlangt. Der Hersteller muss Duplikate in den zehn Jahren nach der Herstellung ausstellen.
Wann wurden COC-Papiere eingeführt?
Mit der EG-Typgenehmigung für Gesamtfahrzeuge. Zuletzt regelte die Richtlinie 2007/46/EG die EG-Übereinstimmungsbescheinigung; seit dem 1. September 2020 gilt die Verordnung (EU) 2018/858, die die Richtlinie aufgehoben hat (Art. 88 und 91).
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