Glossar

EU-Baumuster­prüfung (Modul B): Ablauf und Bescheinigung

Bei der EU-Baumusterprüfung (Modul B) prüft eine notifizierte Stelle den technischen Entwurf eines Produkts anhand der technischen Unterlagen und eines repräsentativen Musters. Ist alles in Ordnung, stellt sie eine EU-Baumusterprüfbescheinigung aus, bei Maschinen für höchstens fünf Jahre. Danach folgt die Fertigung nach Modul C.

FachinformationQuellen nachvollziehbarStand: 25.10.2026

Definition

Bei der EU-Baumusterprüfung handelt es sich um den Teil eines Konformitätsbewertungsverfahrens, bei dem eine notifizierte Stelle den technischen Entwurf einer Maschine oder eines dazugehörigen Produkts untersucht und prüft und bescheinigt, dass dieser Entwurf der Maschine oder des dazugehörigen Produkts die anwendbaren Anforderungen […] erfüllt.

So Anhang VII Nr. 1 der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Geprüft werden die technischen Unterlagen und ein für die geplante Produktion repräsentatives Muster, das Baumuster (Anhang VII Nr. 2). Das Modul ist allgemein im Beschluss Nr. 768/2008/EG beschrieben und wird in vielen Rechtsakten verwendet; die Maschinenrichtlinie nennt es EG-Baumusterprüfung (Anhang IX der Richtlinie 2006/42/EG).

Wann Maschinen eine Baumusterprüfung brauchen

  • Anhang I Teil A der Maschinenverordnung, z. B. Hebebühnen für Fahrzeuge oder Sicherheitsbauteile mit selbstlernendem Verhalten: Modul B mit C, Modul H oder Modul G (Art. 25 Abs. 2).
  • Anhang I Teil B, z. B. bestimmte Kreissägen und Abrichthobelmaschinen: Modul A nur, wenn harmonisierte Normen oder gemeinsame Spezifikationen alle Anforderungen abdecken, sonst Modul B mit C, H oder G (Art. 25 Abs. 3).
  • Alle übrigen Maschinen: in der Regel interne Fertigungskontrolle ohne notifizierte Stelle.

Ablauf

  • Antrag bei einer einzigen notifizierten Stelle der Wahl, mit schriftlicher Erklärung, dass er bei keiner anderen eingereicht wurde (Anhang VII Nr. 3)
  • Prüfung der technischen Unterlagen und des Musters, Untersuchungen zur Anwendung der Normen oder der gewählten Lösungen (Nr. 4)
  • Evaluierungsbericht der notifizierten Stelle (Nr. 5)
  • EU-Baumusterprüfbescheinigung; Gültigkeit höchstens fünf Jahre, auch bei Erneuerung (Nr. 6.1)
  • Änderungen am zugelassenen Baumuster meldet der Hersteller der Stelle

Danach stellt der Hersteller mit Modul C sicher, dass die Serienprodukte dem geprüften Baumuster entsprechen. In der Konformitätserklärung werden Stelle, Kennnummer und Bescheinigung genannt (Anhang V Teil A Nr. 8). Wie man eine Stelle findet: benannte Stelle.

Häufige Fragen

Wie lange gilt eine EU-Baumusterprüfbescheinigung für Maschinen?

Höchstens fünf Jahre, für neu ausgestellte und erneuerte Bescheinigungen (Anhang VII Nr. 6.1 der Verordnung (EU) 2023/1230).

Ist die Baumusterprüfung dasselbe wie das GS-Zeichen?

Nein. Das GS-Zeichen ist ein freiwilliges deutsches Prüfzeichen, für das eine GS-Stelle ebenfalls ein Baumuster prüft. Die EU-Baumusterprüfung ist Teil eines gesetzlichen Konformitätsbewertungsverfahrens.

Weitere Begriffe: Konformitätsvermutung, Harmonisierte Norm, Sicherheitsbauteil und das Glossar von A bis Z.

Wichtige Abgrenzung

Diese Seite erläutert Anforderungen und Zusammenhänge. Sie stellt keine technische Konformitätsbewertung eines konkreten Produkts und keine individuelle Rechtsberatung dar.