Über das Portal, Methodik und Quellen
Stand: 26.09.2026
konformitaetserklaerung.de ist ein Fachportal für Konformitätsdokumentation. Es erklärt die Anforderungen an Konformitäts- und Einbauerklärungen und stellt kostenlose Werkzeuge bereit, mit denen Hersteller diese Dokumente strukturiert erstellen und auf Vollständigkeit prüfen können.
Betreiber und redaktionelle Verantwortung
Das Portal wird von Carsten Klimke, Sønderborg (Dänemark), betrieben. Er ist für die Inhalte redaktionell verantwortlich. Die vollständigen Anbieterangaben stehen im Impressum.
Methodik und Quellen
- M01
- Primärquellen aus EUR-Lex
EU-Verordnungen und EU-Richtlinien, insbesondere die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, bilden die Grundlage der Inhalte und der Prüflogik. Jede Fachseite nennt ihre Rechtsquellen mit Link.
- M02
- Offizielle Normreferenzen
Die Fundstellen harmonisierter Normen stammen aus dem konsolidierten Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 in der Fassung vom 15.05.2026. Der Datenstand ist in der Normensuche angegeben.
- M03
- Fachliche Plausibilisierung
Veröffentlichungen von Fachinstitutionen wie DGUV und DKE dienen der Erläuterung und Gegenprüfung. Sie ersetzen nicht die Primärquelle.
- M04
- Versionierte Rechtsstände
Unterschiedliche Rechtsstände, etwa Richtlinie und Verordnung, werden zeitlich getrennt dargestellt und nicht überschrieben.
Redaktionsgrundsätze
- Jede Fachseite zeigt, wann sie zuletzt fachlich geprüft wurde, und verlinkt die zugrunde liegenden Rechtsquellen.
- Aussagen zu Pflichten werden aus dem Wortlaut der Rechtsakte abgeleitet, nicht aus Sekundärquellen allein.
- Die Werkzeuge erzeugen Arbeitshilfen. Sie bestätigen keine Konformität und ersetzen keine technische oder rechtliche Fachprüfung.
- Das Portal setzt keine Analyse- oder Marketing-Cookies und enthält keine bezahlten Platzierungen.
- Hinweise auf Fehler oder veraltete Angaben werden geprüft und die betroffene Seite mit neuem Stand-Datum korrigiert.
Grenzen der Werkzeuge
Die Assistenten führen durch die Pflichtangaben und prüfen Dokumente auf Vollständigkeit. Ob eine Maschine die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt, kann nur der Hersteller auf Grundlage von Risikobeurteilung, technischer Dokumentation und dem vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren feststellen. Die Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar.
Fehler melden
Hinweise auf fehlerhafte oder veraltete Angaben bitte an mail@carsten-klimke.de.