Konformitätserklärung auf Englisch: Declaration of Conformity richtig formulieren
Auf Englisch heißt die Konformitätserklärung „EU declaration of conformity“, nach der Maschinenrichtlinie „EC declaration of conformity“. Hier stehen die amtlichen englischen Begriffe und Pflichtsätze aus Maschinenverordnung und Maschinenrichtlinie, dazu die Sprachregeln: Eine englische Fassung ersetzt die Sprache des Verwendungslandes in der Regel nicht.
Wann eine englische Fassung gebraucht wird
Eine englische Konformitätserklärung brauchen Hersteller vor allem für Kunden und Händler im Ausland, für Ausschreibungen und für Konzernunterlagen. Rechtlich entscheidend ist aber die Sprache des Landes, in dem die Maschine in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird.
Nach der Maschinenverordnung ist die EU-Konformitätserklärung in die Sprachen zu übersetzen, die der jeweilige Mitgliedstaat vorschreibt (Art. 21 Abs. 2). Nach der Maschinenrichtlinie, die bis zum 19.01.2027 gilt, folgt die Erklärung den Sprachregeln der Betriebsanleitung: Abfassung in einer Amtssprache der EU, Übersetzung in die Amtssprache des Verwendungslandes, wenn es dort keine Originalfassung gibt (Anhang II Nr. 1 A mit Anhang I Nr. 1.7.4.1). Englisch allein reicht deshalb für eine Maschine, die in Deutschland verwendet wird, in der Regel nicht.
Welche Angaben in jeder Sprachfassung stehen müssen, steht unter Pflichtangaben der Konformitätserklärung.
Die wichtigsten Begriffe auf Deutsch und Englisch
Die Begriffe in der Tabelle stammen aus den amtlichen deutschen und englischen Fassungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (MVO) und der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL). Wer sie wörtlich übernimmt, vermeidet Übersetzungen, die der Kunde oder eine Behörde anders versteht.
| Deutsch | English | Quelle |
|---|---|---|
| EU-Konformitätserklärung | EU declaration of conformity | MVO |
| EG-Konformitätserklärung | EC declaration of conformity | MRL |
| EU-Einbauerklärung / Einbauerklärung | EU declaration of incorporation / declaration of incorporation | MVO / MRL |
| unvollständige Maschine | partly completed machinery | beide |
| Bevollmächtigter | authorised representative | beide |
| technische Unterlagen | technical documentation (MVO) / technical file (MRL) | beide |
| harmonisierte Normen | harmonised standards | beide |
| gemeinsame Spezifikationen | common specifications | MVO |
| grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen | essential health and safety requirements | beide |
| notifizierte Stelle / benannte Stelle | notified body | MVO / MRL |
| EU-Baumusterprüfbescheinigung | EU type-examination certificate | MVO |
| interne Fertigungskontrolle | internal production control | MVO |
| Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union | Union harmonisation legislation | MVO |
| Originalbetriebsanleitung | Original instructions | MRL |
| Übersetzung der Originalbetriebsanleitung | Translation of the original instructions | MRL |
Die Pflichtsätze im amtlichen Wortlaut
Das Muster der EU-Konformitätserklärung in Anhang V Teil A der Maschinenverordnung gibt einige Sätze fest vor. In der englischen Fassung lauten sie:
| Deutsch (Anhang V Teil A) | English (Annex V Part A) |
|---|---|
| Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller. | This declaration of conformity is issued under the sole responsibility of the manufacturer. |
| Der unter Nummer 5 genannte Gegenstand der Erklärung erfüllt die folgenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union. | The object of the declaration referred to in point 5 is in conformity with the following Union harmonisation legislation. |
| Die Maschine oder das dazugehörige Produkt unterliegt dem Konformitätsbewertungsverfahren auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle (Modul A). | The machinery or related product is subject to the conformity assessment procedure based on internal production control (Module A). |
| Weitere Angaben: | Additional information: |
| Unterzeichnet für und im Namen von: | Signed for and on behalf of: |
| (Ort und Datum der Ausstellung) | (place and date of issue) |
| (Name, Funktion) (Unterschrift) | (name, function) (signature) |
Bei Beteiligung einer notifizierten Stelle kommt der Satz zur Baumusterprüfung hinzu: „The notified body … (name, number) … performed the EU type-examination (Module B) and issued the EU type-examination certificate … (reference to that certificate)“, gefolgt vom angewandten Modul C, G oder H. Was dahinter steckt, erklärt CE-Zertifikat und CE-Zertifizierung.
Erklärung direkt auf Englisch oder zweisprachig erstellen
Die kostenlosen Generatoren dieser Seite geben die Erklärung auf Deutsch, auf Englisch oder zweisprachig aus. Die festen Texte und Pflichtsätze stammen aus den amtlichen Fassungen; Ihre eigenen Angaben wie Bezeichnung, Funktion oder Anschrift erscheinen so, wie Sie sie eintragen, und sollten für die englische Fassung auf Englisch eingegeben werden.
- Konformitätserklärung für Maschinen nach Maschinenrichtlinie oder Maschinenverordnung
- Einbauerklärung (declaration of incorporation) für unvollständige Maschinen
- PPWR-Konformitätserklärung für Verpackungen nach Anhang VIII der Verordnung (EU) 2025/40
Leere englische Vorlagen zum Ausfüllen gibt es als PDF: EU declaration of conformity of machinery (Verordnung (EU) 2023/1230), EU declaration of incorporation of partly completed machinery (Verordnung (EU) 2023/1230) und EU declaration of conformity for packaging (Verordnung (EU) 2025/40), jeweils auch zweisprachig auf den Seiten Muster und Vorlage für Maschinen und PPWR-Vorlage.
Bei der zweisprachigen Ausgabe stehen kurze Angaben als „Hersteller / Manufacturer“ nebeneinander, längere Sätze auf Deutsch mit der englischen Fassung darunter. So entsteht ein Dokument, das die deutsche Pflichtfassung enthält und zugleich für ausländische Kunden lesbar ist.
Typische Fehler bei englischen Erklärungen
- „CE certificate“ oder „certificate of conformity“ als Überschrift statt „EU declaration of conformity“
- Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung gemischt, etwa „EU declaration of conformity“ mit Verweis auf 2006/42/EC
- „norms“ statt „standards“ und frei übersetzte Normtitel statt der Normnummern mit Ausgabedatum
- englische Fassung ohne die Sprachfassung, die das Verwendungsland verlangt
- deutsche und englische Fassung mit unterschiedlichem Stand, etwa nach einer Änderung der Maschine nur auf Deutsch nachgeführt
Vor allem der letzte Punkt fällt bei Prüfungen auf: Die Erklärung ist stets auf dem neuesten Stand zu halten (Art. 21 Abs. 2 MVO), und das gilt für jede Sprachfassung. Wie sich eine vorhandene Erklärung durchsehen lässt, zeigt Konformitätserklärung prüfen.
Häufige Fragen
Wie heißt Konformitätserklärung auf Englisch?
Declaration of conformity, abgekürzt DoC. Nach der Maschinenverordnung und den meisten anderen EU-Rechtsakten heißt sie EU declaration of conformity, nach der Maschinenrichtlinie EC declaration of conformity. Die Einbauerklärung heißt declaration of incorporation.
Reicht eine englische Konformitätserklärung in Deutschland?
In der Regel nicht. Die Erklärung ist in die Sprachen zu übersetzen, die der Mitgliedstaat vorschreibt, in dem die Maschine in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird (Art. 21 Abs. 2 MVO). Nach der Maschinenrichtlinie gelten die Sprachregeln der Betriebsanleitung, also die Amtssprache des Verwendungslandes (Anhang II Nr. 1 A mit Anhang I Nr. 1.7.4.1). In Deutschland bedeutet das eine deutsche Fassung, die englische kann zusätzlich beiliegen.
Wer muss die Übersetzung erstellen?
Nach der Maschinenrichtlinie sorgt der Hersteller, sein Bevollmächtigter oder derjenige, der die Maschine in das Sprachgebiet einführt, für die Übersetzung (Anhang I Nr. 1.7.4.1 Buchstabe b). Die Verantwortung für den Inhalt bleibt beim Hersteller.
Darf eine Erklärung zweisprachig sein?
Ja. Eine Erklärung, die Deutsch und Englisch nebeneinander enthält, ist üblich und zulässig, solange die vorgeschriebene Sprache vollständig enthalten ist und beide Fassungen inhaltlich übereinstimmen.
Diese Seite erläutert Anforderungen und Zusammenhänge. Sie stellt keine technische Konformitätsbewertung eines konkreten Produkts und keine individuelle Rechtsberatung dar.