Wer darf eine Konformitätserklärung unterschreiben?
Entscheidend ist nicht eine bestimmte Berufsbezeichnung, sondern ob die unterzeichnende Person befugt ist, die Erklärung für den verantwortlichen Hersteller beziehungsweise den gegebenenfalls vorgesehenen Bevollmächtigten abzugeben.
Die Verantwortung liegt beim Hersteller
Mit der Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die darin abgegebene Konformitätsaussage. Die Erklärung sollte deshalb nicht als bloße administrative Formalität behandelt werden.
Maschinenrichtlinie
Für die EG-Konformitätserklärung einer Maschine verlangt Anhang II der Richtlinie unter anderem Identität und Unterschrift der Person, die zur Ausstellung der Erklärung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten befugt ist.
Nicht mit dem Verantwortlichen für technische Unterlagen verwechseln
Nach der Maschinenrichtlinie wird zusätzlich eine Person genannt, die zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen bevollmächtigt ist. Diese Rolle ist fachlich von der Unterzeichnung der Erklärung zu unterscheiden.
Diese Seite erläutert Anforderungen und Zusammenhänge. Sie stellt keine technische Konformitätsbewertung eines konkreten Produkts und keine individuelle Rechtsberatung dar.