Unterzeichnung

Wer darf eine Konformitätserklärung unterschreiben?

Entscheidend ist nicht eine bestimmte Berufsbezeichnung, sondern ob die unterzeichnende Person befugt ist, die Erklärung für den verantwortlichen Hersteller beziehungsweise den gegebenenfalls vorgesehenen Bevollmächtigten abzugeben.

FachinformationQuellen nachvollziehbarStand: 09.08.2026

Die Verantwortung liegt beim Hersteller

Mit der Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die darin abgegebene Konformitätsaussage. Die Erklärung sollte deshalb nicht als bloße administrative Formalität behandelt werden.

Maschinenrichtlinie

Für die EG-Konformitätserklärung einer Maschine verlangt Anhang II der Richtlinie unter anderem Identität und Unterschrift der Person, die zur Ausstellung der Erklärung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten befugt ist.

Nicht mit dem Verantwortlichen für technische Unterlagen verwechseln

Nach der Maschinenrichtlinie wird zusätzlich eine Person genannt, die zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen bevollmächtigt ist. Diese Rolle ist fachlich von der Unterzeichnung der Erklärung zu unterscheiden.

Wichtige Abgrenzung

Diese Seite erläutert Anforderungen und Zusammenhänge. Sie stellt keine technische Konformitätsbewertung eines konkreten Produkts und keine individuelle Rechtsberatung dar.