PPWR-Konformitätserklärung: Vorlage als PDF, kostenlos und ausfüllbar
Hier gibt es die EU-Konformitätserklärung für Verpackungen als kostenlose, ausfüllbare PDF-Vorlage nach Anhang VIII der Verordnung (EU) 2025/40, auf Deutsch, Englisch oder zweisprachig. Dazu: was in jedes Feld gehört und was vor der Unterschrift erledigt sein muss.
Vorlage herunterladen
Die Vorlagen sind ausfüllbare PDF-Formulare: Felder am Bildschirm ausfüllen, speichern, ausdrucken und unterschreiben. Punkt 5 (Verordnung (EU) 2025/40) und Punkt 7 (keine notifizierte Stelle) sind vorbelegt und lassen sich ändern. Die festen Sätze stehen im Wortlaut der amtlichen deutschen und englischen Fassung von Anhang VIII.
Lieber gleich mit eigenen Daten? Der kostenlose PPWR-Generator fragt alle Angaben ab, prüft sie auf Vollständigkeit und erstellt die Erklärung als PDF, ebenfalls auf Deutsch, Englisch oder zweisprachig. Die Eingaben bleiben im Browser.
So füllen Sie die Vorlage aus
Die Erklärung folgt dem Muster in Anhang VIII (Art. 39 Abs. 2). Was in die einzelnen Felder gehört:
| Feld | Was hinein gehört | Hinweis |
|---|---|---|
| Nr. der Erklärung | eigene Kennnummer, z. B. KE-2026-001 | Anhang VIII, Fußnote; hilft bei Änderungen und Rückfragen |
| 1. Kennung der Verpackung | Artikel-, Typen- oder Chargennummer | dieselbe Kennung wie auf der Verpackung (Art. 15 Abs. 5) |
| 2. Erzeuger | Name bzw. Handelsname und Postanschrift; ggf. Bevollmächtigter | Erzeuger ist auch, wer unter eigener Marke herstellen lässt (Art. 3 Nr. 13) |
| 3. Verantwortung | fester Satz, nichts eintragen | mit der Erklärung übernimmt der Erzeuger die Verantwortung (Art. 39 Abs. 4) |
| 4. Gegenstand | Bezeichnung, Format, Material, ggf. Abbildung | muss erkennen lassen, für welche Verpackung die Erklärung gilt (Anhang VII Nr. 4) |
| 5. Rechtsakte | Verordnung (EU) 2025/40 ist vorbelegt; weitere angewandte Rechtsakte ergänzen | bei mehreren Rechtsakten nur eine Erklärung (Art. 39 Abs. 3) |
| 6. Normen und Spezifikationen | tatsächlich angewandte Normen oder Spezifikationen mit Ausgabestand | dieselben wie in der technischen Dokumentation (Anhang VII Nr. 2 Buchst. d) |
| 7. Notifizierte Stelle | „nicht zutreffend“ ist vorbelegt | Anhang VII sieht nur Modul A (interne Fertigungskontrolle) vor |
| 8. Zusätzliche Angaben | z. B. Verweis auf die technische Dokumentation | freiwillig |
| Unterschrift | für wen, Ort, Datum, Name, Funktion, Unterschrift | Person, die für den Erzeuger zeichnen darf |
Ausführlich zu jedem Punkt, zu Ausnahmen und Fristen: PPWR-Konformitätserklärung. Wer als Erzeuger gilt und welche Pflichten Lieferanten, Importeure und Händler haben, steht im PPWR-Überblick.
Vorlage oder Generator?
PDF-Vorlage
- schnell für eine einzelne Verpackungsart
- ohne Prüfung der Eingaben
- eigene Formatierung nicht möglich
- gut zum Ausdrucken und Unterschreiben
Generator
- führt durch alle Angaben nach Anhang VIII
- prüft die Angaben auf Vollständigkeit
- prüft die Ausnahme nach Art. 15 Abs. 11
- PDF auf Deutsch, Englisch oder zweisprachig
Bevor Sie unterschreiben
- Konformitätsbewertung: Die Erklärung kommt am Ende. Vorher führt der Erzeuger das Verfahren nach Anhang VII durch (Modul A, interne Fertigungskontrolle) und erstellt die technische Dokumentation (Art. 15 Abs. 2).
- Inhalt der technischen Dokumentation: unter anderem Beschreibung und Verwendungszweck der Verpackung, Materialien, angewandte Normen oder Spezifikationen, Bewertungen nach Art. 6, 10 und 11 und Prüfberichte (Anhang VII Nr. 2).
- Aktuell halten: Die Erklärung ist stets auf dem neuesten Stand zu halten (Art. 39 Abs. 2), etwa wenn sich Material oder Lieferant ändern oder weitere Anforderungen der Verordnung gelten.
- Bereithalten: Ein Exemplar wird den Behörden auf Verlangen zur Verfügung gestellt (Anhang VII Nr. 4).
Häufige Fragen
Gibt es eine offizielle Vorlage für die PPWR-Konformitätserklärung?
Verbindlich ist der Aufbau nach dem Muster in Anhang VIII der Verordnung (EU) 2025/40 (Art. 39 Abs. 2). Ein ausfüllbares amtliches Formular enthält die Verordnung nicht; die Vorlage auf dieser Seite übernimmt die acht Punkte des Musters im amtlichen Wortlaut.
Kann ich die Vorlage auch auf Englisch verwenden?
Die Erklärung muss in der Sprache oder den Sprachen abgefasst oder übersetzt sein, die der Mitgliedstaat vorschreibt, in dem die Verpackung in Verkehr gebracht oder bereitgestellt wird (Art. 39 Abs. 2). Die zweisprachige Vorlage deckt Deutsch und Englisch gleichzeitig ab.
Brauche ich für jede Verpackung eine eigene Erklärung?
Der Erzeuger stellt für jede Verpackungsart eine schriftliche Konformitätserklärung aus, aus der hervorgeht, für welche Verpackung sie gilt (Anhang VII Nr. 4).
Wie lange muss die Erklärung aufbewahrt werden?
Zusammen mit der technischen Dokumentation fünf Jahre ab dem Inverkehrbringen bei Einwegverpackungen und zehn Jahre bei wiederverwendbaren Verpackungen (Art. 15 Abs. 3).
Reicht es, die Vorlage auszufüllen?
Nein. Die Erklärung fasst nur das Ergebnis zusammen. Vorher muss der Erzeuger das Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang VII durchführen und die technische Dokumentation erstellen (Art. 15 Abs. 2).
Diese Seite erläutert Anforderungen und Zusammenhänge. Sie stellt keine technische Konformitätsbewertung eines konkreten Produkts und keine individuelle Rechtsberatung dar.