CE-Kennzeichnungspflicht: Für welche Produkte CE vorgeschrieben ist
Die CE-Kennzeichnung ist nur dort Pflicht, wo ein EU-Rechtsakt sie vorschreibt, und überall sonst verboten. Diese Übersicht nennt die Produktgruppen mit CE-Pflicht und den jeweiligen Rechtsakt, die neuen Pflichten für Batterien, Drohnen und digitale Produkte und die Produkte, die kein CE-Zeichen tragen dürfen.
Die Grundregel: CE nur, wo ein Rechtsakt es verlangt
Eine allgemeine CE-Pflicht für alle Produkte gibt es nicht. Die CE-Kennzeichnung wird nur auf Produkten angebracht, für die spezifische Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union ihre Anbringung vorschreiben, und auf keinem anderen Produkt (Art. 30 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008). Für ein Produkt ist also zuerst zu klären, welche EU-Rechtsakte gelten. Schreibt einer davon die CE-Kennzeichnung vor, ist sie Pflicht; schreibt keiner sie vor, ist sie verboten.
Ob ein Rechtsakt gilt, entscheidet sein Anwendungsbereich, nicht die Branche. Ein Elektrowerkzeug ist zum Beispiel eine Maschine und zugleich ein Gerät mit Funk- oder EMV-Anforderungen; dann gelten mehrere Rechtsakte, aber es gibt nur eine CE-Kennzeichnung und eine gemeinsame Konformitätserklärung für alle (EG- oder EU-Konformitätserklärung).
Produktgruppen mit CE-Pflicht
Die wichtigsten Produktgruppen, für die ein EU-Rechtsakt die CE-Kennzeichnung vorschreibt (Stand 25.10.2026; die Liste ist nicht abschließend):
| Produktgruppe | EU-Rechtsakt |
|---|---|
| Maschinen | Richtlinie 2006/42/EG, ab 20.01.2027 Verordnung (EU) 2023/1230 |
| Elektrische Betriebsmittel (Niederspannung) | Richtlinie 2014/35/EU |
| Elektromagnetische Verträglichkeit | Richtlinie 2014/30/EU |
| Funkanlagen | Richtlinie 2014/53/EU |
| Gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) | Richtlinie 2011/65/EU |
| Spielzeug | Richtlinie 2009/48/EG |
| Persönliche Schutzausrüstung | Verordnung (EU) 2016/425 |
| Druckgeräte / einfache Druckbehälter | Richtlinie 2014/68/EU / Richtlinie 2014/29/EU |
| Gasverbrauchseinrichtungen | Verordnung (EU) 2016/426 |
| Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge | Richtlinie 2014/33/EU |
| Geräte für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX) | Richtlinie 2014/34/EU |
| Explosivstoffe für zivile Zwecke / pyrotechnische Gegenstände | Richtlinie 2014/28/EU / Richtlinie 2013/29/EU |
| Sportboote und Wassermotorräder | Richtlinie 2013/53/EU |
| Messgeräte / nichtselbsttätige Waagen | Richtlinie 2014/32/EU / Richtlinie 2014/31/EU |
| Seilbahnen | Verordnung (EU) 2016/424 |
| Medizinprodukte / In-vitro-Diagnostika | Verordnung (EU) 2017/745 / Verordnung (EU) 2017/746 |
| Bauprodukte mit harmonisierter Spezifikation | Verordnung (EU) Nr. 305/2011, schrittweise abgelöst durch Verordnung (EU) 2024/3110 |
| Energieverbrauchsrelevante Produkte (Ökodesign) | Richtlinie 2009/125/EG mit Durchführungsmaßnahmen |
| Geräuschemissionen von Geräten im Freien | Richtlinie 2000/14/EG |
| Batterien | Verordnung (EU) 2023/1542 |
| Drohnen mit Klassenkennzeichen (C0 bis C4) | Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 |
Bei Bauprodukten trägt das Produkt die CE-Kennzeichnung auf Grundlage der Leistungserklärung, nicht einer Konformitätserklärung. Bei Ökodesign und Geräuschemissionen hängen die Pflichten von der jeweiligen Produktgruppe ab.
Neu hinzugekommen und demnächst
- Batterien: Die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 verlangt eine EU-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung; die Vorschriften zur Konformitätsbewertung gelten seit dem 18.08.2024 (Art. 96 Abs. 2 Buchst. b).
- Drohnen: Drohnen für die offene Kategorie tragen neben dem CE-Zeichen das Klassen-Identifizierungskennzeichen C0 bis C4 (Delegierte Verordnung (EU) 2019/945).
- Maschinen: Ab dem 20.01.2027 gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 statt der Maschinenrichtlinie; die CE-Pflicht bleibt, Verfahren und Erklärung ändern sich (Maschinenverordnung).
- Produkte mit digitalen Elementen: Die Cyberresilienz-Verordnung (EU) 2024/2847 gilt ab dem 11.12.2027 und verlangt für erfasste Hard- und Software ebenfalls die CE-Kennzeichnung; einzelne Pflichten gelten schon früher.
Produkte ohne CE-Kennzeichnung
Wo kein Rechtsakt die CE-Kennzeichnung vorschreibt, darf sie nicht angebracht werden. Das betrifft zum Beispiel:
- Möbel, Textilien, Haushaltswaren ohne Elektrik: Für Verbraucherprodukte gilt die Produktsicherheitsverordnung (GPSR), die kein CE vorsieht
- Kosmetik, Lebensmittel, Arzneimittel und Chemikalien: eigene Rechtsvorschriften ohne CE
- Verpackungen: EU-Konformitätserklärung nach der Verpackungsverordnung (EU) 2025/40, aber kein CE (PPWR-Konformitätserklärung)
- Kraftfahrzeuge und Anhänger: Typgenehmigung nach der Verordnung (EU) 2018/858 statt CE (mehr unter CE-Kennzeichnung beim Auto)
- ortsbewegliche Druckgeräte: Pi-Kennzeichnung nach der Richtlinie 2010/35/EU
- Schiffsausrüstung: Steuerrad-Kennzeichen nach der Richtlinie 2014/90/EU
Ein CE-Zeichen auf einem Produkt ohne CE-Pflicht ist eine Fehlkennzeichnung. Woran sich falsche CE-Zeichen erkennen lassen: CE-Kennzeichnung prüfen.
Was vor dem CE-Zeichen erledigt sein muss
Das CE-Zeichen steht am Ende. Vorher führt der Hersteller das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durch, erstellt die technischen Unterlagen und stellt die EU-Konformitätserklärung aus. Eine allgemeine Zertifizierung durch eine Behörde ist dafür nicht nötig; wann eine notifizierte Stelle beteiligt sein muss, steht unter CE-Zertifikat und CE-Zertifizierung.
Häufige Fragen
Welche Produkte müssen eine CE-Kennzeichnung haben?
Nur Produkte, für die ein EU-Rechtsakt die CE-Kennzeichnung vorschreibt, zum Beispiel Maschinen, Elektrogeräte, Funkanlagen, Spielzeug, persönliche Schutzausrüstung, Druckgeräte, Medizinprodukte, Bauprodukte und Batterien. Die Tabelle auf dieser Seite nennt die Produktgruppen mit dem jeweiligen Rechtsakt.
Was braucht keine CE-Kennzeichnung?
Alles, wofür kein solcher Rechtsakt gilt, etwa Möbel, Textilien, Kosmetik oder Verpackungen. Für Verbraucherprodukte ohne CE-Pflicht gilt die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988. Kraftfahrzeuge, ortsbewegliche Druckgeräte und Schiffsausrüstung haben eigene Kennzeichen statt CE.
Wo muss das CE-Zeichen angebracht werden?
Gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Produkt oder seinem Typenschild. Nur wenn das nach Art des Produkts nicht möglich oder nicht gerechtfertigt ist, auf der Verpackung und den Begleitunterlagen (Art. R12 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 768/2008/EG). Angebracht wird es vor dem Inverkehrbringen.
Was passiert, wenn ein Produkt kein CE-Zeichen hat?
Fehlt die vorgeschriebene Kennzeichnung, entspricht das Produkt nicht den Harmonisierungsrechtsvorschriften. Die Marktüberwachung fordert dann Korrekturmaßnahmen und kann die Bereitstellung verhindern, die Rücknahme oder den Rückruf anordnen (Art. 16 der Verordnung (EU) 2019/1020). Zusätzlich sehen die Mitgliedstaaten Sanktionen vor.
Diese Seite erläutert Anforderungen und Zusammenhänge. Sie stellt keine technische Konformitätsbewertung eines konkreten Produkts und keine individuelle Rechtsberatung dar.