EN ISO 12100: Risikobeurteilung und Risikominderung nach der Grundnorm
Die EN ISO 12100 ist die Grundnorm der Maschinensicherheit: Sie beschreibt, wie Hersteller Gefährdungen ermitteln, Risiken bewerten und mindern. Ihre fünf Schritte entsprechen dem, was die Maschinenrichtlinie selbst verlangt. Harmonisiert ist die Ausgabe 2010, eine Überarbeitung liegt als Entwurf vor.
Was die EN ISO 12100 regelt
Die EN ISO 12100 trägt den Titel „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung“. In Deutschland erscheint sie als DIN EN ISO 12100. Sie legt Begriffe und ein Verfahren fest, mit dem Hersteller Gefährdungen einer Maschine ermitteln, Risiken bewerten und so weit mindern, dass ein vertretbares Restrisiko bleibt.
In der Liste der harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie ist sie als einzige Norm vom Typ A eingeordnet, also als Grundnorm für alle Maschinen (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586, konsolidierter Stand 07.09.2026: 910 aktuelle Fundstellen, davon eine Typ-A-Norm). Konkrete technische Anforderungen, etwa Sicherheitsabstände oder Anforderungen an Steuerungen, stehen in Typ-B- und Typ-C-Normen. Die EN ISO 12100 sagt, wie man zu den richtigen Anforderungen kommt.
Die fünf Schritte der Risikobeurteilung
Das Verfahren der Norm entspricht den Schritten, die die Maschinenrichtlinie selbst vorschreibt (Anhang I, Allgemeine Grundsätze Nr. 1). Der Hersteller muss
- die Grenzen der Maschine bestimmen, einschließlich bestimmungsgemäßer Verwendung und vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung,
- die Gefährdungen und die damit verbundenen Gefährdungssituationen ermitteln,
- die Risiken abschätzen, also Schwere möglicher Verletzungen und Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens,
- die Risiken bewerten, ob eine Risikominderung erforderlich ist,
- die Gefährdungen beseitigen oder die Risiken durch Schutzmaßnahmen mindern.
Das Gesetz nennt das Verfahren ausdrücklich iterativ: Nach jeder Maßnahme wird neu bewertet, ob neue Gefährdungen entstanden sind und ob das Restrisiko vertretbar ist. Die Maschinenverordnung übernimmt diese Grundsätze in Anhang III.
Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen
Für die Risikominderung gilt eine feste Reihenfolge (Anhang I Nr. 1.1.2 Buchstabe b der Maschinenrichtlinie), die die EN ISO 12100 als dreistufiges Verfahren beschreibt:
- Sichere Konstruktion: Risiken so weit wie möglich beseitigen oder minimieren, indem die Sicherheit in Konstruktion und Bau integriert wird.
- Technische Schutzmaßnahmen: notwendige Schutzmaßnahmen gegen Risiken ergreifen, die sich nicht beseitigen lassen, etwa trennende oder nichttrennende Schutzeinrichtungen.
- Benutzerinformation: über Restrisiken unterrichten und auf erforderliche Ausbildung, Einarbeitung oder persönliche Schutzausrüstung hinweisen.
Ein Warnhinweis in der Betriebsanleitung ersetzt also keine mögliche Schutzeinrichtung. Wie die Hinweise in der Anleitung aussehen müssen, steht unter Betriebsanleitung.
Risikobeurteilung in den technischen Unterlagen
Die Ergebnisse gehören in die technischen Unterlagen: die Unterlagen über die Risikobeurteilung, aus denen das angewandte Verfahren hervorgeht, mit der Liste der geltenden grundlegenden Anforderungen und den getroffenen Schutzmaßnahmen samt Restrisiken (Anhang VII Teil A der Maschinenrichtlinie, Anhang IV Teil A der Maschinenverordnung). Was sonst noch dazugehört: technische Dokumentation. Praktische Hinweise zur Durchführung: Risikobeurteilung für Maschinen.
Welche Ausgabe gilt?
Harmonisiert zur Maschinenrichtlinie ist die Ausgabe EN ISO 12100:2010. Wer sie anwendet und in der Konformitätserklärung angibt, nennt diese Ausgabe. Eine Überarbeitung ist in Arbeit: Sie liegt als internationaler Entwurf ISO/DIS 12100:2025 und europäischer Entwurf prEN ISO 12100:2025 vor. Entwürfe begründen keine Vermutungswirkung.
Die Liste der harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586) wird mit Wirkung vom 20.01.2027 aufgehoben. Ab dann gilt die Vermutungswirkung nur für Normen, deren Fundstellen zur Maschinenverordnung im Amtsblatt veröffentlicht sind (Art. 20 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2023/1230). Die Kommission hat die europäischen Normungsorganisationen dazu beauftragt (Art. 20 Abs. 2). Bis zum Stand dieser Seite sind uns keine veröffentlichten Fundstellen zur Maschinenverordnung bekannt. Wer Maschinen ab 2027 in Verkehr bringt, sollte die Veröffentlichung verfolgen; mehr dazu unter harmonisierte Normen.
Häufige Fragen
Was ist die DIN EN ISO 12100?
Die deutsche Ausgabe der Norm EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung“. Sie ist die Grundnorm (Typ A) der Maschinensicherheit und beschreibt, wie Gefährdungen ermittelt, Risiken bewertet und gemindert werden.
Welche Ausgabe ist aktuell?
Harmonisiert zur Maschinenrichtlinie ist EN ISO 12100:2010 (Stand der konsolidierten Liste: 07.09.2026). Eine Überarbeitung liegt als Entwurf vor (ISO/DIS 12100:2025, prEN ISO 12100:2025).
Was sind die fünf Schritte der Risikobeurteilung?
Grenzen der Maschine bestimmen, Gefährdungen ermitteln, Risiken einschätzen, Risiken bewerten und Risiken mindern. Die Schritte stehen sinngemäß auch im Gesetz (Anhang I, Allgemeine Grundsätze Nr. 1 der Maschinenrichtlinie) und werden wiederholt, bis das Restrisiko vertretbar ist.
Ist die Anwendung der EN ISO 12100 Pflicht?
Nein. Harmonisierte Normen sind freiwillig. Wer sie anwendet, profitiert von der Vermutung, dass die von der Norm erfassten Anforderungen erfüllt sind (Art. 7 Abs. 2 der Maschinenrichtlinie). Pflicht ist die Risikobeurteilung selbst.
Diese Seite erläutert Anforderungen und Zusammenhänge. Sie stellt keine technische Konformitätsbewertung eines konkreten Produkts und keine individuelle Rechtsberatung dar.