Normen

EN ISO 14122: Treppen, Bühnen und Leitern an Maschinen

Die EN ISO 14122 regelt ortsfeste Zugänge zu Maschinen: Treppen, Treppenleitern, Bühnen, Laufstege, Geländer und Steigleitern. Sie setzt die gesetzliche Pflicht um, alle Bedien- und Wartungsstellen gefahrlos erreichbar zu machen. Harmonisiert sind die Teile 1 bis 4 in der Ausgabe 2016.

FachinformationQuellen nachvollziehbarStand: 25.10.2026

Was die EN ISO 14122 regelt

Die Normenreihe EN ISO 14122 trägt den Titel „Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen“. In Deutschland erscheint sie als DIN EN ISO 14122. Sie legt fest, wie Treppen, Leitern, Bühnen, Laufstege und Geländer an Maschinen gestaltet sein müssen, damit Bedienung, Einrichten und Wartung ohne Absturz- und Stolpergefahr möglich sind.

Den gesetzlichen Rahmen geben zwei grundlegende Anforderungen: Alle Stellen, die für Betrieb, Einrichten und Instandhaltung zugänglich sein müssen, müssen gefahrlos erreichbar sein (Anhang I Nr. 1.6.2 der Maschinenrichtlinie). Und Teile, auf denen sich Personen bewegen oder aufhalten müssen, sind so zu bauen, dass ein Ausrutschen, Stolpern oder Sturz vermieden wird, erforderlichenfalls mit Haltevorrichtungen (Nr. 1.5.15). Die Maschinenverordnung übernimmt beides in Anhang III und verlangt zusätzlich, dass Zugänge in Maschinen, in die Personen einsteigen müssen, eine Notfallrettung ermöglichen.

Die vier Teile

  • Teil 1: Wahl eines ortsfesten Zugangs und allgemeine Anforderungen
  • Teil 2: Arbeitsbühnen und Laufstege
  • Teil 3: Treppen, Treppenleitern und Geländer
  • Teil 4: ortsfeste Steigleitern

Welcher Zugang passt?

Teil 1 ordnet die Zugangsarten nach dem Neigungswinkel und gibt eine Rangfolge vor: Am besten ist ein Zugang direkt von der Standfläche aus; wo das nicht geht, ist eine Treppe einer Treppenleiter und diese einer Steigleiter vorzuziehen. Als Orientierungswerte nennt die Suva auf Grundlage der Norm für Rampen 0 bis 10°, für Treppen 30 bis 38° und für ortsfeste Steigleitern 75 bis 90°. Treppenleitern und Steigleitern sind nur sinnvoll, wenn der Zugang selten, von einzelnen Personen und ohne Lasten genutzt wird.

Wichtige Anforderungen im Überblick

Treppen und Bühnen

  • Treppen mit zwei Handläufen und ausreichender Laufbreite
  • gleichmäßige Stufenhöhen und -tiefen, rutschhemmende Beläge
  • Geländer mit Handlauf, Knieleiste und Fußleiste an Absturzkanten
  • ausreichende lichte Durchgangshöhe über Treppen und Laufstegen

Steigleitern

  • Begrenzung der Höhe je Leiterlauf, sonst versetzte Läufe mit Podest
  • Rückenschutz oder Steigschutzeinrichtung gegen Absturz
  • sicherer Austritt am oberen Ende mit Geländer
  • Sprossen mit ausreichender Trittfläche

Konkrete Maße stehen in der Norm. Hersteller und Unfallversicherer fassen sie zusammen; so nennt ein Leitfaden von Günzburger Steigtechnik zum Beispiel eine Fußleistenhöhe von 100 mm, Geländer an Bühnen ab einer möglichen Absturzhöhe von mehr als 500 mm und eine Gesamthöhe von höchstens 10 m für einen einzelnen Steigleiterlauf. Verbindlich ist die Norm selbst in der angewandten Ausgabe.

Welche Ausgabe gilt?

Harmonisiert zur Maschinenrichtlinie sind EN ISO 14122-1:2016, EN ISO 14122-2:2016, EN ISO 14122-3:2016 und EN ISO 14122-4:2016 (konsolidierte Liste, Stand 07.09.2026). Die deutsche Ausgabe von Teil 3, DIN EN ISO 14122-3:2016-10, wurde gegenüber der Vorgängerausgabe grundlegend überarbeitet und ersetzt die Ausgabe 2002 samt Änderung A1:2010; ein nationaler Anhang gibt Hinweise für Planer.

In der Konformitätserklärung steht die Ausgabe, die tatsächlich angewandt wurde, mit Jahreszahl. Ob eine Norm für eine bestimmte Maschine gelistet ist und mit welchen Einschränkungen, zeigt die Normensuche.

Die Liste der harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586) wird mit Wirkung vom 20.01.2027 aufgehoben. Ab dann gilt die Vermutungswirkung nur für Normen, deren Fundstellen zur Maschinenverordnung im Amtsblatt veröffentlicht sind (Art. 20 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2023/1230). Die Kommission hat die europäischen Normungsorganisationen dazu beauftragt (Art. 20 Abs. 2). Bis zum Stand dieser Seite sind uns keine veröffentlichten Fundstellen zur Maschinenverordnung bekannt. Wer Maschinen ab 2027 in Verkehr bringt, sollte die Veröffentlichung verfolgen; mehr dazu unter harmonisierte Normen.

Häufige Fragen

Was regelt die DIN EN ISO 14122?

Ortsfeste Zugänge zu Maschinen: wie man sicher zu Bedien-, Einricht- und Wartungsstellen kommt. Teil 1 regelt die Wahl des Zugangs, Teil 2 Arbeitsbühnen und Laufstege, Teil 3 Treppen, Treppenleitern und Geländer, Teil 4 ortsfeste Steigleitern.

Gilt die EN ISO 14122 auch für Treppen im Gebäude?

Sie gilt für Zugänge, die Bestandteil einer stationären Maschine sind, und für Gebäudeteile, die dem Zugang zu Maschinen dienen. Für allgemeine Gebäudetreppen gelten Bauordnungsrecht und Arbeitsstättenregeln.

Wann ist eine Steigleiter zulässig?

Die Norm sieht eine Rangfolge vor: Wo möglich, ist ein Zugang von der Standfläche aus oder über eine Treppe vorzuziehen. Treppenleitern und Steigleitern kommen vor allem für seltene Nutzung durch einzelne Personen ohne Lasten in Frage.

Welche Ausgabe gilt?

Harmonisiert zur Maschinenrichtlinie sind die Teile 1 bis 4 jeweils in der Ausgabe 2016 (Stand der konsolidierten Liste: 07.09.2026).

Wichtige Abgrenzung

Diese Seite erläutert Anforderungen und Zusammenhänge. Sie stellt keine technische Konformitätsbewertung eines konkreten Produkts und keine individuelle Rechtsberatung dar.